Willkommen bei der Energiegenossenschaft Oberland eG
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Aktuelle Projekte
Agri-PV Anlagen in Peißenberg & Polling
Emissionsdetails
Anlagendetails
Peißenberg bekommt drei neue Agri-Photovoltaikanlagen. Auch Polling kann sich freuen. Die Flächen liegen in Fendt, in Strallen und, gemeindeübergreifend, in Roßlaich.
In Fendt erstreckt sich die Fläche über 84.540 m². Auf dieser sollen bis zum Frühjahr 2024 etwa 13.070 aufgeständerte Photovoltaik-Module platziert werden – gerade so, dass sowohl die Rinder ihr Grün unter ihnen genießen als auch Bürgerinnen und Bürger vom erzeugten Strom profitieren können. Es gelingt eine Synergie im Sinne der Nachhaltigkeit: Sowohl das Interesse der Landwirtschaft als auch der Energieversorgung wird bedient. Die zu erwartende Leistung beläuft sich dabei auf 7,4 MWp und ergibt einen Jahresertrag von 8.540 MWh. Im Zuge dessen schaffen wir es, umgerechnet 2.450 Haushalte mit Energie zu versorgen.
In Roßlaich umfasst das sogenannte Sondergebiet für Agri-PV 49.347 m². Dabei gehören 13.119 m² der Gemarkung Polling und 36.228 m² Peißenberg an. Bis zum Frühjahr 2024 soll auch hier ein Ort für das sich komplementierende Miteinander von Landwirtschaft und Energieproduktion geschaffen werden, und zwar anhand von ca. 7.690 Agri-PV-Modulen. Die zu erwartende Leistung der Module beläuft sich dabei auf 4,4 MWp und ergibt einen Jahresertrag von 4.870 MWh. So können umgerechnet 1.400 Haushalte mit Energie versorgt werden.
In Strallen umfasst die Fläche 65.637 m². Bis zum Frühjahr 2024 sollen hier ca. 11.590 Agri-PV-Module aufgestellt werden. Die zu erwartende Leistung beläuft sich dabei auf 6,6 MWp und ergibt einen Jahresertrag von 7.290 MWh. Im Zuge dessen schaffen wir es, umgerechnet 2.100 Haushalte mit Energie zu versorgen. Für die Vereinbarkeit von Landwirtschaft und Energieproduktion können auch hier die Rinder weiden.
Wir planen außerdem – wie bei all unseren Flächen – die Umrahmung des Gebiets zu begrünen bzw. Feldhecken sowie neue Bäume anzupflanzen. Dadurch wird der Standort ökologisch erheblich aufgewertet, die Biodiversität deutlich verbessert.
Agri-PV Anlage Schongau
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Die Errichtung der westlich der Römerstraße in Schongau geplanten Agri-Photovoltaik-Anlage, die sowohl Rindern als auch den Bewohner*innen im Umkreis zugutekommt, ist für das Frühjahr 2024 geplant und soll umgerechnet 2.600 Haushalte mit grüner Energie versorgen. Die zu erwartende Leistung der aufgeständerten Photovoltaik-Module beläuft sich auf 8,0 MWp und ergibt einen Jahresertrag von 9.140 MWh. Bei einer Fläche von 75.626 m² sind etwa 14.040 Module einkalkuliert. Die Verbindung von Energieversorgung und Landwirtschaft ist eine klassische Win-Win-Situation: Landwirt*innen bleiben die Betreiber*innen ihrer Flächen und parallel wird Grünstrom anhand von aufgeständerten Photovoltaikan-lagen gewonnen. Bei Weidewirtschaft haben die Tiere die Möglichkeit, das Grün zu genießen und bei Sonne oder Witterung unter den Modulen Schutz zu finden.
Agri-PV Anlage Ohlstadt
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Auch in Ohlstadt konnte die Energiegenossenschaft Oberland eine Fläche von 26.000 m² für ca. 4.730 PV-Module für sich gewinnen. Um der Landwirtschaft flächentechnisch nicht in die Quere zu kommen, setzen auch wir auf Agri-Photovoltaik. Das Gebiet kann so weiterhin Landwirt*innen und ihren Tieren Raum für die Weidenutzung bieten. Gleichzeitig ermöglicht der gewonnene Grünstrom aus der Anlage die Versorgung von umgerechnet 850 Haushalten. Die zu erwartende Leistung beläuft sich auf 2,7 MWp sowie einen Jahresertrag von ca. 3.010 MWh. Durch die Pflanzung von Feldhecken und Bäumen erfolgt eine Eingrünung der Anlage, wird die Biodiversität gefördert und der Standort ökologisch aufgewertet. Unterstützen Sie uns gerne und helfen uns mit einem Investment dabei, einen Schritt weiter in Richtung erneuerbare Energien zu machen und zur Energiewende in der Region beizutragen.
Referenzprojekte
PV-Anlage Peißenberg Dornbichlweg
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Anlagendetails
Unsere erste Freiflächenanlage haben wir 2021 in Betrieb genommen. Sie steht am Dornbichlweg in Peißenberg. Auf einer Fläche von 25.000 m² sind 6.378 PV-Module installiert. Neben der Stromerzeugung wird die gesamte Fläche der PV-Anlage als extensive Schafweide genutzt. Der erwartete Ertrag von 2.500 MWh/Jahr wurde 2022 mit 2.900 MWh Jahresertrag deutlich übertroffen. Das entspricht dem Strombedarf von rund 800 Haushalten.
Fragen und Antworten
Mitgliedschaft
Wie kann ich Mitglied werden?
Sie können jederzeit ganz bequem über unsere Onlineplattform Mitglied der Energiegenossenschaft Oberland eG werden.
- Über den nachfolgenden Link können Sie sich registrieren und Anteile zeichnen: Mitglied werden
- Senden Sie uns den unterzeichneten Mitgliedsantrag per E-Mail oder auf dem Postweg zu.
- Anschließend erhalten Sie von uns eine E-Mail über die Annahme Ihres Mitgliedsantrags. In dieser Bestätigung teilen wir Ihnen auch unsere Kontodaten mit.
- Bitte überweisen Sie auf dieses Konto den Geldbetrag Ihrer Genossenschaftsanteile. Nach Zahlungseingang erhalten Sie innerhalb weniger Tage die Aufnahmebestätigung als Mitglied der Energiegenossenschaft Oberland eG.
Welche Vorteile habe ich als Mitglied?
Als Mitglied der Genossenschaft genießen Sie viele Vorteile:
- Als Mitglied sind Sie Teil unserer Gemeinschaft, gehen mit uns einen Schritt weiter in Richtung erneuerbare Energien und unterstützen aktiv die dezentrale Energiewende in der Region.
- Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) ist auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben gefüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung genau eine Stimme, was dazu führt, dass Genossenschaften nicht wie Aktienunternehmen übernommen werden können.
- Sie haben Zugang zu weiteren Investitionsmöglichkeiten in regionale Erneuerbare-Energie-Projekte.
Gibt es eine Mindestbeteiligung?
Können weitere Anteile nachträglich gezeichnet werden?
Können Anteile übertragen werden?
Das Formular für den Übertrag Ihrer Anteile finden Sie hier
Wie kann die Mitgliedschaft gekündigt werden?
Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft durch Kündigung zu beenden. Die Kündigung kann gemäß GenG nur zum Schluss eines Geschäftsjahres und mindestens drei Monate vor dessen Ablauf in schriftlicher Form erklärt werden.
Es ist möglich, nur einen Anteil Ihrer Gesamtinvestitionen zu kündigen (Beispiel: Sie halten 10 Anteile und wollen 5 davon kündigen).
Die Auszahlung erfolgt nach der Generalversammlung im darauffolgenden Jahr.
Wie hoch ist die Dividende?
Sind Dividendenerträge steuerpflichtig?
Investitionsprozess
Was ist eine Beteiligung?
Zusätzlich erhalten Sie als volljähriges Mitglied die Möglichkeit, sich mit einem qualifizierten Nachrangdarlehen direkt an unseren PV-Projekten zu beteiligen. Pro Projekt können Sie ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren. Mitglieder können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein.
Was ist ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?
Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen haben Darlehensgeber*in und Darlehensnehmerin grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Darlehensgeber*innen schulden die fristgerechte Einzahlung des von ihnen vertraglich festgelegten Darlehensbetrags. Die Darlehensnehmerin schuldet die vertraglich festgelegte Verzinsung über die gesamte Laufzeit des Darlehensverhältnisses sowie die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit. Darlehensnehmerin ist die Energiegenossenschaft Oberland eG. Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ist jedoch der Anspruch der Darlehensgeber*innen auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen solange und so weit ausgeschlossen, als dadurch auf Seiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde.
Was spricht für dieses Beteiligungsmodell?
In welcher Höhe kann ich ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?
Wie zahle ich den Darlehensbetrag ein?
Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?
Kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?
Kann ich den Vertrag auf dritte Personen übertragen?
Jegliche Übertragung der qualifizierten Nachrangdarlehen ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, von der oder dem bisherigen und dem oder der neuen Darlehensgeber*in unter Nennung der Stammdaten der neuen Darlehensgeberin oder des neuen Darlehensgebers mitzuteilen.
Was passiert im Todesfall?
Wie kann ich den Darlehensvertrag kündigen?
Einzelheiten zu den Kündigungsrechten finden sie im Darlehensvertrag.
Welche Pflichten bestehen für Darlehensgeber*innen?
Habe ich als Darlehensgeber*in weitergehende Mitbestimmungsrechte in der Genossenschaft?
Wie erfolgen die Zinszahlungen und die Rückzahlung meines Darlehens?
Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt jeweils zusammen mit den für das jeweilige Laufzeitjahr fälligen Zinsen.
Wie hoch sind die Zinsen für ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?
Muss ich die Zinserträge in meiner Steuererklärung berücksichtigen?
Die Zinsen aus dem qualifizierten Nachrangdarlehen stellen einkommenssteuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen dar, sofern der/die Darlehensgeber*in als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und die Darlehensforderung Teil ihres/seines Privatvermögens ist. Der/die Darlehensgeber*in muss möglicherweise die Zinsen in seiner Steuererklärung angeben, falls diese zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Eine Zinsbescheinigung kann durch die Darlehensnehmerin ausgestellt werden.
Wie sicher ist mein Geld? Welche Risiken gibt es?
Welche Sicherheit gibt es für die Investitionen?
Bei zu erwartend steigenden Strompreisen wird es zudem immer rentabler, den produzierten Strom vor Ort zu verbrauchen, bzw. ihn direkt zu vermarkten. Zusätzlich werden die Anlagen durch die Genossenschaft mit einer sogenannten Allgefahren-Versicherung versichert. Die Genossenschaft schließt für jede Anlage darüber hinaus eine Betreiberhaftpflichtversicherung ab.
Onlineportal
Wie läuft der Anmeldeprozess auf dieser Onlineplattform ab?
Nach der Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse, erhalten Sie eine E-Mail mit einem einmaligen Aktivierungslink.
Über diesen gelangen Sie zurück zur Plattform wo sie zunächst ein persönliches Kennwort vergeben und anschließend persönliche Angaben vervollständigen.
Wozu dient die Onlineplattform?
Die Online-Dienstleistungsplattform ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen und zur Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Zudem ermöglicht die Plattform die Zeichnung von Nachrangdarlehen und die Verwaltung Ihrer Bürgerenergiebeteiligungen. Folgende Services können Sie über die Plattform nutzen:
- Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen.
- Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen.
- Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Ausschüttungen.
- Bereitstellung von Informationen und Bescheinigungen
- Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft und Investitionen.
Selbstverständlich erfüllt die Onlineplattform die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie komfortabel über Ihren individuellen Zugang auf der Onlineplattform selbst vornehmen.
Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?
Auch Familienmitglieder, die Anteile zeichnen wollen, benötigen eine eigene E-Mail-Adresse.
Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?
Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:
- Mindestens 8 Zeichen Länge
- Mindestens ein Großbuchstabe
- Mindestens ein Kleinbuchstabe
- Mindestens eine Ziffer
- Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)