Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Mitgliedschaft in der Energiegenossenschaft Oberland eG.


 

Fragen und Antworten



Mitgliedschaft

Wie kann ich Mitglied werden?

Wir nehmen gerne natürliche und juristische Personen als Mitglieder auf und freuen uns, wenn diese durch eine Investition in die Anlagen der Genossenschaft zur Energiewende in der Region beitragen.

Sie können jederzeit ganz bequem über unsere Onlineplattform Mitglied der Energiegenossenschaft Oberland eG werden.

  1. Über den nachfolgenden Link können Sie sich registrieren und Anteile zeichnen: Mitglied werden
  2. Senden Sie uns den unterzeichneten Mitgliedsantrag per E-Mail oder auf dem Postweg zu.
  3. Anschließend erhalten Sie von uns eine E-Mail über die Annahme Ihres Mitgliedsantrags. In dieser Bestätigung teilen wir Ihnen auch unsere Kontodaten mit.
  4. Bitte überweisen Sie auf dieses Konto den Geldbetrag Ihrer Genossenschaftsanteile. Nach Zahlungseingang erhalten Sie innerhalb weniger Tage die Aufnahmebestätigung als Mitglied der Energiegenossenschaft Oberland eG.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied?

Als Mitglied der Genossenschaft genießen Sie viele Vorteile:

  • Als Mitglied sind Sie Teil unserer Gemeinschaft, gehen mit uns einen Schritt weiter in Richtung erneuerbare Energien und unterstützen aktiv die dezentrale Energiewende in der Region.
  • Die Gesellschaftsform der Genossenschaft (eG) ist auf die Interessen ihrer Mitglieder ausgerichtet, wird von diesen mit Leben gefüllt und ist dabei gleichzeitig demokratisch organisiert. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung genau eine Stimme, was dazu führt, dass Genossenschaften nicht wie Aktienunternehmen übernommen werden können.
  • Sie haben Zugang zu weiteren Investitionsmöglichkeiten in regionale Erneuerbare-Energie-Projekte.

Gibt es eine Mindestbeteiligung?

Bereits ab einem Betrag von 200 Euro werden Sie mit 1 Geschäftsanteil Mitglied in der Genossenschaft. Jedes Mitglied kann Anteile bis zu einer Höhe von 2.000 Euro erwerben, also maximal 10 Geschäftsanteile. Ungeachtet der Anzahl der gezeichneten Anteile hat jedes Mitglied eine Stimme in der Generalversammlung.

Können weitere Anteile nachträglich gezeichnet werden?

Ja. Die Mindestbeteiligung liegt bei 200 Euro pro Mitglied. Dieser Betrag kann jederzeit erhöht werden, jeweils in 200 Euro-Schritten, auf maximal 2.000 Euro.

Können Anteile übertragen werden?

Eine Übertragung von Genossenschaftsanteilen an einen anderen ist nach § 76 GenG jederzeit durch schriftliche Vereinbarung möglich. Jedes Mitglied kann sein Geschäftsguthaben ganz oder teilweise übertragen und hierdurch seine Mitgliedschaft ohne Auseinandersetzung beenden oder die Anzahl seiner Geschäftsanteile verringern, sofern der Erwerber, im Fall einer vollständigen Übertragung anstelle des Mitglieds, der Genossenschaft beitritt oder bereits Mitglied der Genossenschaft ist und das bisherige Geschäftsguthaben dieses Mitglieds mit dem ihm zuzuschreibenden Geschäftsanteil den Betrag von 2.000 Euro nicht übersteigt.

Das Formular für den Übertrag Ihrer Anteile finden Sie hier

Wie kann die Mitgliedschaft gekündigt werden?

Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft durch Kündigung zu beenden. Die Kündigung kann gemäß GenG nur zum Schluss eines Geschäftsjahres und mindestens drei Monate vor dessen Ablauf in schriftlicher Form erklärt werden.

Es ist möglich, nur einen Anteil Ihrer Gesamtinvestitionen zu kündigen (Beispiel: Sie halten 10 Anteile und wollen 5 davon kündigen).

Die Auszahlung erfolgt nach der Generalversammlung im darauffolgenden Jahr.

Wie hoch ist die Dividende?

Die Höhe der Dividende ist abhängig von unserem Gesellschaftserfolg, den wir mit all unseren PV-Anlagen erwirtschaften können. Die Entscheidung über eine Dividendenausschüttung wird in der jährlichen Generalversammlung getroffen, zu der alle Mitglieder eingeladen werden.

Sind Dividendenerträge steuerpflichtig?

Ja. Die Auszahlung der Dividenden erfolgt unter Einbehalt von pauschalierten Steuern. Wir richten uns dabei immer nach den aktuell gültigen Steuersätzen.

Investitionsprozess

Was ist eine Beteiligung?

Die Energiewende kann nur gemeinsam gelingen. Daher möchten wir als lokale Energiegenossenschaft, die Bürger*innen vor Ort auch finanziell beteiligen. So können Sie mitbestimmen und profitieren von den Stromerlösen der erneuerbaren Energien.

Sie können sich einerseits durch eine Mitgliedschaft an der Genossenschaft beteiligen, indem Sie Geschäftsanteile erwerben. Geschäftsanteile sind direkte Beteiligungen an der Genossenschaft, deren Nominalwert sich im Vergleich zu Aktien nicht verändert. Auf die Geschäftsanteile können je nach Erfolg der Gesellschaft und Beschluss der Generalversammlung jährlich Dividenden ausgeschüttet werden. Weitere Informationen zu Geschäftsanteilen finden Sie unter Fragen und Antworten - Mitgliedschaft.

Zusätzlich erhalten Sie als volljähriges Mitglied die Möglichkeit, sich mit einem qualifizierten Nachrangdarlehen direkt an unseren PV-Projekten zu beteiligen. Pro Projekt können Sie ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren. Mitglieder können sowohl natürliche Personen als auch juristische Personen sein.

Was ist ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?

Ein qualifiziertes Nachrangdarlehen ist ein Darlehen (umgangssprachlich ein Kredit), das Sie als Darlehensgeber*in der Genossenschaft gewähren.

Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen haben Darlehensgeber*in und Darlehensnehmerin grundsätzlich dieselben rechtlichen Pflichten wie bei einem normalen Darlehen. Darlehensgeber*innen schulden die fristgerechte Einzahlung des von ihnen vertraglich festgelegten Darlehensbetrags. Die Darlehensnehmerin schuldet die vertraglich festgelegte Verzinsung über die gesamte Laufzeit des Darlehensverhältnisses sowie die Rückzahlung des Darlehens bei Fälligkeit. Darlehensnehmerin ist die Energiegenossenschaft Oberland eG. Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen ist jedoch der Anspruch der Darlehensgeber*innen auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen solange und so weit ausgeschlossen, als dadurch auf Seiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde.

Was spricht für dieses Beteiligungsmodell?

Das qualifizierte Nachrangdarlehen bietet Ihnen eine feste Verzinsung. Sie können sich neben der Mitgliedschaft an der Finanzierung der PV-Projekte der Energiegenossenschaft Oberland eG beteiligen. Dieses Beteiligungsmodell bedeutet für die Darlehensnehmerin, dass sie nicht prospektpflichtig ist. Dieser Umstand spart hohe Kosten und ermöglicht somit wirtschaftlich die weitere Beteiligung von Genossenschaftsmitgliedern an den Projekten.

In welcher Höhe kann ich ein qualifiziertes Nachrangdarlehen gewähren?

Der Mindestbetrag beträgt 1.000 Euro. Bezüglich der maximalen Darlehenssumme beachten Sie bitte die Hinweise bei den jeweiligen Darlehen.

Wie zahle ich den Darlehensbetrag ein?

Der Darlehensbetrag ist in einer Summe zu überweisen. Ratenzahlungen sind nicht möglich. Das Bankkonto wird im Darlehensvertrag genannt.

Was passiert, wenn ich nicht rechtzeitig einzahle?

Die Darlehensnehmerin kann den Abschluss des Darlehensvertrages ablehnen, indem sie vom Darlehensvertrag zurücktritt. Die Darlehensnehmerin bestimmt eine Einzahlungsfrist. Erfolgt die Einzahlung des Darlehensbetrages nicht fristgerecht, so behält sich die Darlehensnehmerin vor, von dem geschlossenen Darlehensvertrag zurückzutreten.

Kann ich meinen Darlehensvertrag widerrufen?

Darlehensgeber*innen steht ein Widerrufsrecht zu. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Darlehensvertrags ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Einzelheiten zum Widerrufsrecht finden Sie im Darlehensvertrag.

Kann ich den Vertrag auf dritte Personen übertragen?

Ja, es besteht das uneingeschränkte Recht auf Übertragung der qualifizierten Nachrangdarlehen durch Abtretung an Dritte sowie im Wege der Schenkung oder Vererbung. Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Der oder die Übernehmer*in des Nachrangdarlehens muss mit mindestens einem Anteil Mitglied bei der Energiegenossenschaft Oberland eG werden.

Jegliche Übertragung der qualifizierten Nachrangdarlehen ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach wirksamer Übertragung, von der oder dem bisherigen und dem oder der neuen Darlehensgeber*in unter Nennung der Stammdaten der neuen Darlehensgeberin oder des neuen Darlehensgebers mitzuteilen.

Was passiert im Todesfall?

Verstirbt ein*e Darlehensgeber*in während der Laufzeit des Vertrags, gehen die Ansprüche aus dem Vertrag auf die Erben über. Bei Übertragung im Wege der Erbfolge ist der Erbgang vom Erben durch einen Erbschein im Original nachzuweisen. Die Übertragung des qualifizierten Nachrangdarlehens ist der Darlehensnehmerin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung des Erbscheins unter Nennung der Stammdaten der neuen Darlehensgeberin oder des neuen Darlehensgebers mitzuteilen. Sollte die Darlehensnehmerin im Zeitraum zwischen dem Todeszeitpunkt und dem Nachweis durch Erbschein Zins- und/oder Rückzahlungen auf das Konto der oder des verstorbenen Darlehensgeberin/Darlehensgebers geleistet haben, so gelten die Zins- und/oder Rückzahlungsansprüche als mit schuldrechtlicher Wirkung erfüllt. Der/dem Erbin/Erben stehen keine weiteren Ansprüche gegen die Darlehensnehmerin zu. Die/der Erbin/Erbe des Nachrangdarlehens muss mit mindestens einem Anteil Mitglied bei der Energiegenossenschaft Oberland eG werden.

Wie kann ich den Darlehensvertrag kündigen?

Eine ordentliche Kündigung ist während der Laufzeit für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Jede Kündigung ist schriftlich gegenüber dem/der jeweils anderen Vertragspartner*in zu erklären.

Einzelheiten zu den Kündigungsrechten finden sie im Darlehensvertrag.

Welche Pflichten bestehen für Darlehensgeber*innen?

Als Darlehensgeber*in sind Sie verpflichtet, zu Beginn den Darlehensbetrag fristgerecht einzuzahlen. Während der Laufzeit des Vertrags haben Sie Änderungen Ihrer persönlichen Daten, zum Beispiel Änderungen des Namens, der Anschrift oder der Kontoverbindung unverzüglich mitzuteilen bzw. im Mitgliederbereich der Onlineplattform einzugeben. Bei Nichtnutzung der Onlineplattform haben Sie die Änderungen unverzüglich schriftlich der Darlehensnehmerin mitzuteilen.

Habe ich als Darlehensgeber*in weitergehende Mitbestimmungsrechte in der Genossenschaft?

Nein. Die qualifizierten Nachrangdarlehen gewähren keine weitergehenden Mitbestimmungsrechte in der Genossenschaft als die durch die Mitgliedschaft vorhandenen. Insbesondere gewähren sie keine weiteren Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Generalversammlung der Darlehensnehmerin.

Wie erfolgen die Zinszahlungen und die Rückzahlung meines Darlehens?

Die Zinsen werden für jeweils 12 Monate eines laufenden Jahres berechnet. Laufzeit und Zinszahlungen sind aus den Vertragsunterlagen ersichtlich.

Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt jeweils zusammen mit den für das jeweilige Laufzeitjahr fälligen Zinsen.

Wie hoch sind die Zinsen für ein qualifiziertes Nachrangdarlehen?

Der Zinssatz der Darlehen wird für jedes Nachrangdarlehen vom Vorstand nach billigem Ermessen festgelegt. Die Zinsen sind für die Laufzeit des Darlehens festgeschrieben. Der Tag, an dem die Zahlung des Darlehensbetrages auf dem Konto der Energiegenossenschaft Oberland eG gutgeschrieben wird, gilt als Wertstellungszeitpunkt. Die Verzinsung beginnt an dem darauffolgenden Tag. Die Zinsberechnungsmethode ist „act/act“ (taggenaue Zinsabrechnung).

Muss ich die Zinserträge in meiner Steuererklärung berücksichtigen?

Da die Besteuerung immer von den Verhältnissen der/des Darlehensgeberin/Darlehensgebers abhängt, wird die Beratung durch einen Steuerberater empfohlen.
Die Zinsen aus dem qualifizierten Nachrangdarlehen stellen einkommenssteuerpflichtige Einnahmen aus Kapitalvermögen dar, sofern der/die Darlehensgeber*in als natürliche Person in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist und die Darlehensforderung Teil ihres/seines Privatvermögens ist. Der/die Darlehensgeber*in muss möglicherweise die Zinsen in seiner Steuererklärung angeben, falls diese zu steuerpflichtigen Einkünften aus Kapitalvermögen führen. Eine Zinsbescheinigung kann durch die Darlehensnehmerin ausgestellt werden.

Wie sicher ist mein Geld? Welche Risiken gibt es?

Mit dem qualifizierten Nachrangdarlehen gehen die Darlehensgeber*innen das folgende finanzielle Risiko ein: Der Anspruch der Darlehensgeber*innen auf Rückzahlung des Darlehens und auf Zahlung der Zinsen solange und so weit ausgeschlossen, als dadurch auf Seiten der Darlehensnehmerin drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und damit ein Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeigeführt würde. Im Fall der Insolvenz oder Liquidation der Darlehensnehmerin tritt der Anspruch der Darlehensgeber*innen auf Rückzahlung des Darlehens bzw. Zahlung der Zinsen im Rang hinter die Forderungen sämtlicher anderer nicht nachrangiger Gläubiger*innen der Darlehensnehmerin zurück. Hierdurch kann ein Totalverlust des Darlehensbetrags seitens der Darlehensgeber*innen eintreten. Eine über den Darlehensbetrag hinausgehende Haftung (Nachschusspflicht) der Darlehensgeber*innen besteht nicht.

Welche Sicherheit gibt es für die Investitionen?

Im Gegensatz zu anderen Anlageformen stehen im Falle der Genossenschaft dem angelegten Geld produzierende Anlagen gegenüber. Dass der produzierte Strom tatsächlich und zu einem bestimmten Preis verkauft werden kann, ist durch das EEG gesetzlich garantiert. Deshalb ist diese Form der Geldanlage sehr sicher und selbst bei möglichen zukünftigen Änderungen am EEG haben existierende Anlagen Bestandsschutz über 20 Jahre. Energiegenossenschaften sind eine etablierte und sichere Unternehmensform.

Bei zu erwartend steigenden Strompreisen wird es zudem immer rentabler, den produzierten Strom vor Ort zu verbrauchen, bzw. ihn direkt zu vermarkten. Zusätzlich werden die Anlagen durch die Genossenschaft mit einer sogenannten Allgefahren-Versicherung versichert. Die Genossenschaft schließt für jede Anlage darüber hinaus eine Betreiberhaftpflichtversicherung ab.

Onlineportal

Wie läuft der Anmeldeprozess auf dieser Onlineplattform ab?

Nach der Registrierung mit Ihrer E-Mail-Adresse, erhalten Sie eine E-Mail mit einem einmaligen Aktivierungslink.

Über diesen gelangen Sie zurück zur Plattform wo sie zunächst ein persönliches Kennwort vergeben und anschließend persönliche Angaben vervollständigen.

Wozu dient die Onlineplattform?

Die Online-Dienstleistungsplattform ist ein komfortables Hilfsmittel zur Zeichnung von Genossenschaftsanteilen und zur Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Zudem ermöglicht die Plattform die Zeichnung von Nachrangdarlehen und die Verwaltung Ihrer Bürgerenergiebeteiligungen. Folgende Services können Sie über die Plattform nutzen:

  • Registrierung der persönlichen Daten, Online-Zeichnung von Genossenschaftsanteilen.
  • Online-Zeichnung von Nachrangdarlehen.
  • Übersicht der abgeschlossenen Verträge, Zeichnungsbeträge und Ausschüttungen.
  • Bereitstellung von Informationen und Bescheinigungen
  • Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft und Investitionen.

Selbstverständlich erfüllt die Onlineplattform die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Zugriff auf Ihre persönlichen Daten erhalten Sie über eine individuelle Kennung und ein von Ihnen selbst vergebenes Passwort. Die Zugangsdaten werden Ihnen direkt bei erstmaliger Eingabe Ihrer Daten auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Änderungen wichtiger Stammdaten (z.B. neue Adressdaten bei einem Wohnsitzwechsel) können Sie komfortabel über Ihren individuellen Zugang auf der Onlineplattform selbst vornehmen.

Warum ist die Angabe meiner E-Mail-Adresse wichtig?

Die Angabe der E-Mail-Adresse ist notwendig, um den Versand von Informationen und die Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft und Investition zu ermöglichen. Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Informationsweitergabe und nicht für Werbesendungen genutzt.
Auch Familienmitglieder, die Anteile zeichnen wollen, benötigen eine eigene E-Mail-Adresse.

Was ist bei der Vergabe meines Kennwortes zu beachten?

Das Kennwort erfordert mehrere Sicherheitsmerkmale:

  • Mindestens 8 Zeichen Länge
  • Mindestens ein Großbuchstabe
  • Mindestens ein Kleinbuchstabe
  • Mindestens eine Ziffer
  • Mindestens ein Satzzeichen (; , . ? !)

Wo werden meine Daten gespeichert?

Wir halten uns strikt an das aktuell geltende Datenschutzrecht. Details hierzu sehen Sie in der Datenschutzerklärung unserer Webseite und in der Datenschutzerklärung in den jeweiligen Vertragsunterlagen der Projekte. Die Daten werden ausschließlich in Deutschland bei einem zertifizierten Rechenzentrum gespeichert und können nur durch die Genossenschaft oder von der Genossenschaft beauftragte Dienstleister eingesehen und abgerufen werden. Alle Datenverbindungen erfolgen verschlüsselt.

Wie werden meine Daten geschützt?

Auf unserer Onlineplattform hat Sicherheit oberste Priorität. Daher arbeiten wir mit den Sicherheitsschlüsseln SSL, MD5, AES, ISO/IEC 27001:2005. Alle Daten bleiben auf einem Host-Server in Deutschland. Das Rechenzentrum ist nach ISO/IEC 27001:2005 vom TÜV Süd zertifiziert. Sensible Daten, wie etwa Ihr Kennwort und Ihre Kontonummer, werden mit einer 256-Bit-Verschlüsselung abgelegt. Diese erfolgt mit den derzeit empfohlenen Standards MD5 und AES.

Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um über die Beteiligungs¬plattform investieren zu können, müssen Sie jeweils die neuesten (Browser-) Technologien verwenden oder deren Verwendung auf Ihrem Computer ermöglichen (z.B. Aktivierung von Java Skript, Cookies, Pop-Ups). Bei Benutzung älterer oder weniger gebräuchlicher Technologien kann es sein, dass Sie die Internetseite und die entsprechenden Services und Funktionen nicht oder nur eingeschränkt nutzen können.

Warum erhalte ich keine E-Mails?

Sie werden bei der Registrierung und im Zeichnungsprozess durch E-Mail-Nachrichten unterstützt und durch das System geleitet. Sollten Sie keine E-Mails von uns erhalten, sind diese möglicherweise in Ihrem Spamfilter gelandet. Bitte überprüfen Sie daher Ihren Spamordner. Wenn dies keine Lösung schafft, senden Sie uns eine E-Mail an mitgliedschaft@eg-oberland.de

Was kann ich tun, wenn ich mein Kennwort vergessen habe?

Klicken Sie bitte auf „Login“ und anschließend auf „Kennwort vergessen“. Folgen Sie dann den System-Anweisungen.